Es gibt Musikschulleiter, die ausschließlich für Verwaltungstätigkeiten eingestellt werden. Das sollte per Gesetz verboten sein. Jemand, der eine Musikschule leitet, muss auch künstlerisch in Erscheinung treten, sei es durch Spielen, Singen oder Dirigieren. Hinsichtlich der Leitungsfunktion müssen nötigenfalls Geschäftsführungs- oder Buchhaltungsaufgaben getrennt vergeben werden, doch Schulleiter/-innen müssen für die Öffentlichkeit im aktiven Musizieren sichtbar sein. Für ein reines Verwaltungsmanagement (Unterrichtsorganisation, Haushaltsplanung, Sponsorenakquise etc.) ist ein Musikstudium nicht vonnöten, schon gar keines mit instrumentalem Hauptfach. Eine qualifizierte Verwaltungskraft kann problemlos auch in der Bekleidungsindustrie, in der Gastronomie oder im Buchhandel arbeiten. Ebenso wie Betriebswirte, Kalkulatoren und Sanierer wissen sollten, im welchem Bereich des gesellschaftlichen Lebens sie tätig sind und welchen Stellenwert derselbe für das Gemeinwesen hat, müssen wir Musiker allerdings verstehen, dass wirtschaftliche Zwänge nicht immer verdrängt oder negiert werden können. Doch das ist schnell gelernt, in Musikschulen sowieso.